Die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler erfolgt, mit entsprechender Fallclearing-Empfehlung, vierteljährlich zum 01.08./ 01.11./ 01.02./ 01.05. des jeweiligen Jahres.

Schulischer Lernort der Stadt Münster
Die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler erfolgt, mit entsprechender Fallclearing-Empfehlung, vierteljährlich zum 01.08./ 01.11./ 01.02./ 01.05. des jeweiligen Jahres.