
Es gibt insgesamt 12 Plätze für Schülerinnen und Schüler
… aus weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I
… die eine Unterstützung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen
… die trotz der Förderung im Gemeinsamen Lernen vorübergehend kaum beschulbar sind
und bei denen keine akute psychiatrische Erkrankung vorliegt.
Ziel
Die Schülerinnen und Schüler werden innerhalb eines Jahres in die Lage versetzt, wieder erfolgreich am Unterricht ihrer Stammschule teilzunehmen und den erstrebten Schulabschluss zu erreichen. Die begleitete Rückführung beginnt spätestens nach sechs Monaten.
Aufnahme
Die Schulen regen die Aufnahme der Schüler und Schülerinnen in die Villa Interim durch eine Fallvorstellung bei Münsters Fallclearingstelle an. Sie ist ein gemeinsames Fachgremium von Schulamt, Jugendamt, Gesundheitsamt und Schulpsychologischer Beratungsstelle. Sie berät über die Aufnahme und gibt eine verbindliche Empfehlung.
In der Villa Interim arbeitet ein multiprofessionell zusammengesetztes Team mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Mitarbeiterinnen stellen sich hier vor:
